Die Erschliessung bis zum Hausanschlusskasten ist kostenfrei. Die spätere Erschliessung bis in die Wohnungs- und Geschäftseinheit ist kostenfrei, sofern die bestehende Rohranlage genutzt werden kann. Sowohl Installation als auch Betrieb sind ohne Kostenfolge – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Vandalismus oder Tierschäden). Voraussetzung hierfür ist ein unterzeichneter Glasfasererschliessungsvertrag. Wird dieser nicht fristgerecht retourniert, kann die Erschliessung der Liegenschaft in Zukunft kostenpflichtig werden.